Unser Aufgabenspektrum

Schutz, Betreuung und Unterstützung

Der Zivilschutz hat ein breites Aufgabenfeld und sorgt für Schutz, Betreuung und Unterstützung. Er ist schwergewichtig als Einsatzmittel der zweiten Staffel im Verbundsystem des Bevölkerungssystems positioniert. Angehörige des Zivilschutzes kümmern sich um Schutzbedürftige, aber auch um Kulturgüter. Sie unterstützen die Führungsorgane und stellen Infrastrukturen wieder instand.

Insbesondere soll der Zivilschutz die Durchhaltefähigkeit der anderen Partnerorganisationen bei grossen und langandauernden Katastrophen und Notlagen erhöhen. Er erfüllt folgende Aufgaben:

  • Unterstützung der anderen Partnerorganisationen, insbesondere bei Katastrophen und in Notlagen
  • Bereitstellung der Schutzinfrastruktur und der Mittel zur Alarmierung der Bevölkerung
  • Betreuung von schutzsuchenden und von obdachlosen Personen
  • Schutz von Kulturgütern
  • Verstärkung der Führungsunterstützung und der Logistik•Instandstellungsarbeiten
  • Einsätze zu Gunsten der Gemeinschaft


Nationale Schutzdienstpflicht
Der Zivilschutz basiert auf einer nationalen Dienstpflicht (Schutzdienstpflicht). Männer mit Schweizer Bürgerrecht, die für die Schutzdienstleistung tauglich sind und nicht Militärdienst oder Zivildienst leisten, sind grundsätzlich schutzdienstpflichtig.


Durch Bund und Kantone geregelt
Der Bund schafft rechtliche Grundlagen für den Zivilschutz und erlässt Vorgaben im Rahmen seiner Zuständigkeiten, insbesondere bezüglich Rekrutierung und Personal. Die Kantone sind für die Umsetzung der Vorgaben des Bundes und für die Organisation des Zivilschutzes verantwortlich.


Gefährdungen bestimmen die Struktur
Die Organisation des Zivilschutzes richtet sich nach der Gefährdungsanalyse sowie nach topografischen Gegebenheiten und Strukturen in einem Kanton, einer Gemeinde oder einer Region.