Ausbildung im Zivilschutz.

Ausbildung im Zivilschutz: Ausrichtung auf Katastrophen und Notlagen

Die Ausbildungsinhalte orientieren sich an den Aufgaben des Zivilschutzes bei der Bewältigung von Katastrophen und Notlagen.

Grundfunktionen

Für die Abstimmung mit den Aufgaben des Zivilschutzes und um einen möglichst polyvalenten Einsatz der Schutzdienstpflichtigen zu ermöglichen, sieht das Ausbildungskonzept sechs Grundfunktionen vor:   

  • Führungsunterstützer  (für den Bereich Führungsunterstützung)   
  • Betreuer (für den Bereich Schutz und Betreuung)   
  • Pionier (für den Bereich Unterstützung)
  • Infrastrukturwart (für den Unterhalt und Betrieb der Schutzanlagen)
  • Materialwart (für den Unterhalt des zivilschutzeigenen Materials) 
  • Koch (für die Verpflegung von Angehörigen des Zivilschutzes oder Personen in Notlagen)

Grundausbildung

Nach erfolgter Rekrutierung haben die Schutzdienstpflichtigen eine Grundausbildung zu absolvieren. Sie besteht aus zwei aufeinander aufbauenden Ausbildungssequenzen:   

  • In der allgemeinen Grundausbildung AGA wird allen Schutzdienstpflichtigen das nötige, den Grundfunktionen übergeordnete Grundwissen vermittelt.   
  • In der funktionsbezogenen Grundausbildung FGA steht die einsatzbezogene fachtechnische Ausbildung, getrennt nach den sechs Grundfunktionen, im Zentrum.

Zusatzausbildung und Kaderausbildung

Mit einer Zusatzausbildung kann das Grundwissen von aus gewählten Schutzdienstpflichtigen für Spezialaufgaben ergänzt werden. Die Zusatzausbildung kann im Anschluss an die AGA und die FGA oder später erfolgen. Für die Übernahme jeder Kaderfunktion ist eine entsprechende Kaderausbildung zum Gruppen- oder Zugführer oder zum Zivilschutzkommandanten zu absolvieren. Die verschiedenen Kader sind für die Führung, die Ausbildung und die Einsatzfähigkeit ihrer jeweiligen Formationen verantwortlich. Die Ausbildung ist auf diese Anforderungen ausgerichtet und soll die Fachkompetenz entsprechend erhöhen.

Weiterbildung und Wiederholungskurse

Die Kader und Spezialisten des Zivilschutzes haben periodisch Weiterbildungen zu absolvieren. Damit soll sichergestellt werden, dass Neuerungen rasch umgesetzt werden können. Mit den jährlich stattfindenden Wiederholungskursen werden die Schutzdienstpflichtigen befähigt, ihre Aufgaben jederzeit zu erfüllen. Die Kader haben für ihre anspruchsvollen Führungs- und Ausbildungsaufgaben zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen. Wiederholungskurse dienen in erster Linie dazu, die Einsatzbereitschaft der Zivilschutzformationen sowie der Kader zu überprüfen, zu ergänzen und zu festigen. Sie ermöglichen dem Kader zudem, die notwendigen Führungserfahrungen zu sammeln. Wiederholungskurse können auch für Übungen im Verbund mit den anderen Partnerorganisationen benutzt werden.